Wichtige Info´s zu Corona
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Rathaus ab Montag, 27. April wieder geöffnet
Die Rathäuser sind ab Montag 27. April wieder geöffnet.
Ein Zutritt ist nur mit Maske möglich.
Der Aufenthalt im Wartebereich im Erdgeschoss ist auf maximal 4 Personen beschränkt. In die Büros darf nur eine Person eintreten.
Aufgrund der noch bis zum 3. Mai geltenden Ausgangsbeschränkungen sollte das Rathaus weiterhin nur bei dringenden Angelegenheiten aufgesucht werden. Es wird gebeten, hierzu telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen.
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
auf Grund der aktuellen Corona Situation, haben viele Geschäfte in Babenhausen schließen müssen.
Für die meisten ist diese Situation sehr schwierig, ja sogar existenzbedrohend. Von der Schließung
ausgenommen sind die Branchen, die auf der Positivliste des Landratsamtes Unterallgäu genannt
sind.
Es gibt auch viele Geschäfte in Babenhausen, die aufgrund der Verfügung schließen mussten, die
aber über Telefon oder Internet erreichbar sind um Bestellungen anzunehmen. Diese Geschäfte
liefern die bestellten Waren auch aus. Wer einen solchen Service anbietet, wird gebeten, dies im
Rathaus (Tel. Nr. 08333 9400-32 / claudia.schaefer@babenhausen.org) zu melden. Wir werden
daraus eine Liste erstellen und hier veröffentlichen.
Ich bitte Sie, unterstützen Sie die Geschäfte in Babenhausen, prüfen Sie, ob Sie Ihre Einkäufe hier
erledigen können, damit auch nach der Coronakrise unser Markt noch attraktiv ist.
Wir erleben eine schwere Zeit mit vielen Einschränkungen. In diesen Zeiten müssen wir
zusammenstehen und einander helfen.
Sollten Sie zu der Risikogruppe gehören (Alter oder aber entsprechende Vorerkrankungen) und Sie
niemanden haben, der Ihnen bei den notwendigen Einkäufen hilft, können Sie sich auch an das
Rathaus unter der Telefon-Nr. 9400-31, 9400-32 wenden. Wir helfen ihnen weiter. Ebenso können
sich auch Mitbürgerinnen und Mitbürger an uns wenden, die Ihre Hilfe anbieten.
Unter Downloads auf dieser Seite können Sie sich die Liste der offenen Geschäfe in Babenhausen als PDF-Datei herunterladen.
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Corona und die Wirtschaft: Was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist
Pressemeldung des Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/pm/43321/
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Informationen zum Coronavirus
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
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Infoseite des LRA Unterallgäu:
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/buergerservice/gesundheit/coronavirus.html
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Unter Downloads auf dieser Seite können Sie sich die Positivlsite (Welche Geschäfte sollen witerhin öffnen dürfen) als PDF-Datei herunterladen.
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Wertstoffhof:
Das Landratsamt teilt mit, dass einzelne Wertstoffhöfe eingeschränkt wieder öffnen.
Angebot nur in dringenden Fällen nutzen - Müllabfuhr kommt weiterhin.
Unter Downloads auf dieser Seite können Sie sich die Pressemitteilung des LRA 'Unterallgäu als PDF-Datei herunterladen.
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Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie
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Fragen zur Ausgangsbeschränkung
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten rund um die vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie.
Diese FAQ dienen dazu, konkrete Einzelfragen bzgl. der Allgemeinverfügung „Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie“ vom 20.03.2020 zu erläutern.
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/2020_03_24_faq_corona_stmgp.pdf
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