Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023

    Im Laufe des Jahres 2023 finden die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 statt. Von den Städten und Gemeinden bzw. den Jugendhilfeausschüssen bei den Jugendämtern werden hierzu geeignete Personen vorgeschlagen und von einem eigens beim Amtsgericht eingerichteten Wahlausschuss gewählt.

     

    Die Bürgerinnen und Bürger haben ab sofort die Möglichkeit, sich für das Amt des Schöffen zu bewerben. Gesucht werden Personen, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

     

    Bewerbungen können für die Wahl der Jugendschöffen bis 15.03.2023, für die Wahl der Schöffen bis 31.03.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Babenhausen oder beim Rathaus der Wohnsitzgemeinde mittels des nachfolgenden Bewerbungsformulars abgegeben werden:

    Bewerbungsformular für Schöffinnen und Schöffen

     

     

    Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichtern und sind ebenso unabhängig. Während der Hauptverhandlung üben sie das Amt einer Richterin bzw. eines Richters in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichter aus.

    Ihre Beteiligung in der Strafrechtspflege ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates. Die Schöffinnen und Schöffen bringen ihre nichtjuristischen Wertungen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte ein und leisten so einen wertvollen Beitrag zu einer lebensnahen und allgemeinverständlichen Rechtsprechung.

    Schöffinnen und Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Sie haben aber nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz Anspruch auf die Entschädigung von Nachteilen, die durch ihre Heranziehung entstanden sind. So erhalten sie z.B. eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten.

    Weitere Informationen zum Schöffenamt und zur Entschädigung der Schöffinnen und Schöffen erhalten Sie über die nachfolgenden Links:

     

    Das Schöffenamt in Bayern - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

     

    Entschädigung für Schöffinnen und Schoeffen

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