Feldgeschworene; Beauftragung

Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Fuchs, Julia

Sachgebietsleitung

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Hager, Inge

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Schmid-Kurfürst, Sybille

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