Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

    Der Gesetzgeber hat beschlossen, den Kinderreisepass zum 01.01.2024 abzuschaffen.

    Die Gültigkeit von bereits ausgestellten Kinderreisepässen bleibt davon unberührt.

    Kinderreisepässe können demnach nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt oder verlängert werden (max. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes).
    Das Antragsformular hierfür finden Sie auf unserer Homepage.

     

    Ab 01.01.2024 können für Kinder dann nur noch Personalausweise und Reisepässe ausgestellt werden.

    Bitte beachten Sie hierbei, dass es zu Lieferzeiten von ca. 3-6 Wochen kommen kann.

     

    Benötigte Unterlagen sind:

    • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
    • Geburtsurkunde, sofern erstmalig ein Dokument durch die VGem Babenhausen ausgestellt wird
    • Unterschrift beider Erziehungsberechtigten
    • Ausweisdokumente beider Eltern (sofern diese nicht von uns ausgestellt wurden)
    • bei alleinigem Sorgerecht: aktueller Sorgerechtsnachweis
    • persönliches Erscheinen der Kinder ab 6 Jahren

     

    Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter 08333/9400-23, -24, -14 oder per Mail meldeamt(at)babenhausen.org

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